Passangelegenheiten:
Für die Saison 2020/2021 gelten folgende Altersklassen:
- Senioren Jahrgang 2000 und älter
- Junioren U20 Jahrgang 2001 / 2002 / 2003
- Jugend U 17 Jahrgang 2004 / 2005
- Schüler U 15 Jahrgang 2006 / 2007
- Knaben U 13 Jahrgang 2008 / 2009
- Kleinschüler U11 Jahrgang 2010 / 2011
- Kleinstschüler U9 Jahrgang 2012 / 2013 (mind. Vollendung 6. Lebensjahr)
-Bambini U 7 Jahrgang 2014/ 2015/ 2016 (mind. Vollendung 5. Lebensjahr)
Bitte überprüfen Sie alle Spielerpässe auf ihr Ablaufdatum 31.05.2020 und auf die richtige Altersklasse. Die Altersklasse, in der der Spieler sich befindet, muss auf dem Pass vermerkt sein, nicht die Altersklasse in der der Spieler zusätzlich eingesetzt werden könnte.
Folgende Jahrgänge müssen auf jeden Fall umgeschrieben werden, unabhängig davon, ob der Pass noch gültig ist oder nicht.
Jahrgang 2003: von U 17 auf U 20
Jahrgang 2007: von U 13 auf U 15
Bitte überprüfen Sie auch die Pässe der Jahrgänge 2011.
Bitte reichen Sie zur Passverlängerung im Nachwuchs Formblatt 4, ein neues Lichtbild und den abgelaufenen Spielerpass ein. Bei Vereinswechseln und Altersumschreibungen auf Senioren reichen Sie bitte noch zusätzlich Formblatt 5 und 6 mit ein.
Passunterlagen können ab sofort eingereicht werden, die Bearbeitung beginnt zum 01.06.2020 (Beginn der Saison 2020/2021).
Förderlizenzen + Hochspielen + Over Age
Für den Spielbetrieb im LEV Bayern gelten folgende Regelungen:
Förderlizenz:
Die Förderlizenzregelung für die Altersklassen U20 bis U 13 zwischen Bayernliga und Landesliga und zwischen der Landesliga und Bezirksliga ist möglich. Es dürfen 5 Förderlizenzen (incl. Torhüter) innerhalb einer Saison beantragt werden, drei Spieler (incl. Torhüter) dürfen zum Einsatz kommen. Für die AK U 11 ist eine Förderlizenz nur einseitig von der Leistungsklasse B zu einem Verein in die Leistungsklasse A möglich. Für die Altersklasse U 9 ist keine Förderlizenzregelung vorgesehen.
Bitte beachten Sie, dass ab der Wettkampfsaison 2018/2019 bei einer Kooperation mit einer Nachwuchsmannschaft im DEB-Spielbetrieb max. 2 Feldspieler (Torhüter unbegrenzt) der Nachwuchsmannschaft aus dem BEV Spielbetrieb (NUR BAYERNLIGA) in der Mannschaft des DEB Kooperationspartners eingesetzt werden können. Es ist nicht mehr möglich, dass Spieler oder Torhüter des DEB Kooperationspartners im BEV Nachwuchsspielbetrieb zum Einsatz kommen können.
Hochspielen:
Es können beide Jahrgänge (bei Junioren drei Jahrgänge) in allen Ligen eine Altersklasse nach oben spielen.
Over-Age:
U 20 Over Age Spieler: Jahrgang 2000
U 17 Over Age Spieler: Jahrgang 2003 (dieser Spieler muss FEST bei der U 17 gemeldet werden und darf max. 3 mal in der U 20 eingesetzt werden. Beim vierten Einsatz in der U20 ist dieser Spieler nicht mehr für die U 17 spielberechtigt). Voraussetzung für diese Regelung ist, dass der betreffende Verein nicht in der U 17 Bayernliga spielt.
Der Antrag für Over-Age Spieler (5 Spieler incl. Torhüter) muss bis 15.09. gestellt werden, der Spieler muss in der letzten Saison überwiegend für den antragstellenden Verein spielberechtigt gewesen sein, es wird hier der Zeitraum vom 15.08. – 15.04. zur Berechnung herangezogen.
Mädchen in männlichen Nachwuchsmannschaften:
Mädchen, der Jahrgänge 2002 und 2003 dürfen mit männlichen Spielern in der AK U17 spielen,
Mädchen, der Jahrgänge 2004 und 2005 dürfen mit männlichen Spielern in der AK U15 spielen und
Mädchen des Jahrgangs 2007 dürfen mit männlichen Spielern in der AK U13 spielen.
Wenn Sie Rückfragen zu Passangelegenheiten, Förderlizenzen, Over-Age etc. haben, stehe ich Ihnen jederzeit gerne per Telefon oder per E-Mail zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Barbara Glatz
Eishockey - Spielberichtsprüfstelle
Eishockey - Passstelle
Eiskunstlauf – Verwaltung
Bayerischer Eissport-Verband e.V.
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München
Tel.: 089/157992-16
Fax: 089/157992-20
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Vertretungsberechtigter Vorstand (§ 26 BGB): Dieter Hillebrand (Präsident)